Fördermöglichkeiten

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Bildungsschecks aus NRW

werden von uns akzeptiert. Bitte achten Sie auf den vorgeschriebenen Ablauf ! Die Bildungsschecks reichen sie bitte vor Rechnungsstellung ein.

Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben, um Fehler zu vermeiden und den Ablauf komplikationslos zu gestalten.

www.bildungsscheck.nrw.de

www.bildungsscheck.com

Bildungsprämie-Prämiengutschein:

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem EuropäischenSozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Seit dem 1. Juli 2017 gelten verbesserte Bedingungen für den Erhalt und den Einsatz eines Prämiengutscheins. Die Bildungsprämie unterstützt dadurch mehr Menschen bei der Finanzierung einer berufsbezogenen Weiterbildung.
Prämiengutscheine werden jetzt jährlich statt wie bisher nur alle zwei Jahre ausgegeben. Die Altersgrenzen fallen weg. Damit können auch Personen unter 25 Jahren und erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner einen Prämiengutschein bekommen.

Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 50 % der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 €.

Prämiengutscheine können nun in den meisten Bundesländern unabhängig von der Höhe der Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden (Wegfall der sogenannten 1.000-€-Grenze). Ausnahmen und weitere Informationen unter: www.bildungspraemie.info

Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben, um Fehler zu vermeiden und den Ablauf komplikationslos zu gestalten.

Infos unter www.bildungspraemie.info

Qualifizierungsscheck Hessen

Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben, um Fehler zu vermeiden und den Ablauf komplikationslos zu gestalten.

Informationen unter www.qualifizierungsschecks.de

Begabtenförderung

www.begabtenfoerderung.de

Bildungsurlaub:

- 5 Tage/ Jahr sind möglich

- mind. 3 aufeinanderfolgende Tage

- Unterrichtsdauer pro Tag: 8 UE

- bitte bei der schriftlichen Anmeldung zu einer Fortbildung mit angeben/ der Bildungsurlaub muss 3 Monate genehmigt werden

"Einstiegszeit" für Jugendliche in Brandenburg

Bis zu 70 Prozent Kostenübernahme bei arbeitsplatzbezogenen Qualifizierungsmaßnahme, kombinierbar mit Förderleistungen der regional zuständigen Agenturen für Arbeit ist möglich. Weitere Informationen unter: www.ihk-projekt.de
QualiScheck (Rheinland-Pfalz)

Seit dem 22. März 2017 fördert das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz, mit dem Weiterbildungsgutschein QualiScheck die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen durch eine Erstattung von 60 Prozent der Weiterbildungskosten. http://esf.rlp.de/qualischeck/

Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)

Das Land Niedersachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter aus Unternehmen sowie überbetriebliche Weiterbildungskonzepte.
Antragsberechtigt für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen.
Die Höhe der Förderung beträgt für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei mindestens 1.000 EUR, und für Weiterbildungskonzepte bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Weiterbildungsbonus Hamburg

Der Hamburger Weiterbildungsbonus bietet Fördermittel für berufliche Qualifizierungen. Er ist ein Projekt im Rahmen des Europäischen Sozialfonds. Der Weiterbildungskostenzuschuss beträgt 50 % der Gesamtkosten und max. 750 €. Weitere Informationen finden Sie unter: www.weiterbildungsbonus.net

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Damit werden bis zur Obergrenze von 2.000 € bis 50 % der Seminarkosten übernommen, wenn dies zuvor bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt wurde. Die andere Hälfte der Kosten zahlt der Arbeitgeber. Weitere Informationen unter: www.ib-sh.de

Weiterbildungsscheck Thüringen

Es werden Ausgaben für die individuelle Weiterbildung bis zur Höhe von 500 € alle zwei Kalenderjahre ermöglicht. Weitere Informationen unter: www.gfaw-thueringen.de
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